Montage-Versicherung für Unternehmen absichern

Montageversicherung für Unternehmen

So bleiben Sie bei Schäden durch Maschinen- und Anlagenmontagen gelassen

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist zur Haftung verpflichtet. Das gilt auch in unternehmerischen Bereichen, die sich mit der Montage, Demontage oder Remontage von Maschinen und Anlagen beschäftigen. Die Montageversicherung gehört zu den ältesten technischen Versicherungen überhaupt. Abgeschlossen werden kann eine solche Versicherung durch beauftragende oder durchführende Unternehmen. Schäden, die von der Versicherung gedeckt sind, werden dem versicherungsnehmenden Unternehmer durch die Assekuranz ersetzt. Damit können Auftraggeber oder Auftragnehmer im Zuge von Montagevorhaben auch eventuell auftretenden Schäden durch die Montage, die zu montierenden oder demontierenden Maschinen und Anlagen oder Schäden durch den Probebetrieb nach der Montage oder Remontage relativ gelassen entgegensehen.

Was bei Montagen und Demontagen von Maschinen und Anlagen passieren kann

Montage-Versicherung - auch bei Konstruktionsfehlern vorsorgen

Die Montage oder Remontage von Arbeitsmaschinen und technischen Anlagen stellt oftmals große Anforderungen an die Kompetenz und Leistungsfähigkeit der ausführenden Unternehmen. Fehler in der Planung und Ausführung der Arbeiten können zu kleineren bis erheblichen Schäden an den zu montierenden Anlagen und Maschinen aber auch an Gebäuden und Einrichtungen führen. Auch Konstruktionsfehler der Maschinen und Anlagen sind Fehlerquellen für mögliche Beschädigungen an Objekten. Auch bei der Demontage von Maschinen und Anlagen können Beschädigungen an diesen selbst oder an Gebäuden etc. auftreten. Insgesamt ergibt sich je nach Größe, Gewicht und Ausführung der Anlagen und Maschinen ein mittleres bis hohes Risiko bei der Montage, Demontage und Remontage sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer. Diese Risiken können mit dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung durch die Unternehmer wirkungsvoll abgesichert werden.

Zu versichernde Risiken

In der Montageversicherung lassen sich nachfolgend aufgeführte Risiken absichern:

Umfang der Versicherung

Montage-Versicherung - was zu beachten ist

Versichert sind dabei sowohl die Lieferung als auch die Leistungen zur Montage und Erprobung von Maschinen und Anlagen inklusive aller dazugehörender technischer Komponenten und Erweiterungen.

Wichtig ist, dass sich die Versicherung lediglich auf den Liefer- und Montagezeitraum und den sachlichen Zusammenhang zum versicherten Schaden bezieht. Schäden, die nicht im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Lieferung/Montage/Erprobung von Maschinen und Anlagen liegen, sind nicht versichert.

Leistungen im Versicherungsfall

Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Haftung für Schäden, die sich auf die Beschädigung oder Zerstörung von Material oder Objekten durch Fehler in der Montage, Bedienung, Brand, Explosion oder Blitzschlag beziehen. Weiterhin abgesichert sind Schäden durch Materialfehler, Herstellungs- und/oder Montagefehler, Gussfehler oder Werkstattfehler. Auch Diebstahl oder Verlust von Material und höhere Gewalt können je nach Ausgestaltung der Police zu Leistungsfällen führen.

Die Leistungen der Versicherung können bei Totalschaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme reichen. Bei Teilschäden werden die Aufwendungen für die Instandsetzung von Material und Gerät übernommen. In aller Regel wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, die die Aufwendungen der Unternehmer für die Beiträge zur Versicherung in Grenzen hält und den Versicherer bei Kleinschäden aus der Haftung entlässt.

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